Wir helfen Ihnen bei bürokratischen und organisatorischen Fragen, haben ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte und nehmen Sie an der Hand auf dem Weg zurück in Ihr Leben.
Übersicht
Was tun im Trauerfall?
Wenn der Sterbefall zu Hause eintritt, sollten Sie zuallererst einen Arzt verständigen. Dies kann der Hausarzt, aber auch der Notarzt sein. Sollte der Trauerfall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim oder einem Hospiz eintreten, veranlasst die jeweilige Verwaltung dies. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, stellt er die Todesbescheinigung aus. Diese ist die Voraussetzung für eine Überführung.
In den ersten schweren Stunden nach Eintritt des Trauerfalls benötigen Sie besonders viel Unterstützung.
Bitte rufen Sie uns an, wir kümmern uns umgehend um alles Notwendige.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefonnummer
Tel. 02361 – 614 49
Sie erreichen uns
Tag und Nacht unter
der Telefonnummer
Tel. 02361 – 614 49
bitte dokumente mitbringen
Wir benötigen eine Reihe von Dokumenten (-> Zur Liste der Dokumente), die uns die Erledigung der erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
fehlende dokumente
Sollte Sie dies überfordern oder sollten einzelne Dokumente fehlen, helfen wir Ihnen selbstverständlich, diese zu besorgen.
wichtige informationen
Was ist zu tun, wenn die Polizei
eingeschaltet wurde?
der ablauf
Bei einem Todesfall mit ungeklärter Todesursache schaltet der Arzt die Polizei ein. Der Verstorbene wird über den Vertragsbestatter der Polizei überführt. Erst nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen erteilt die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung.
wichtig für sie zu wissen
Sie haben freie Bestatterwahl und müssen nicht den Bestatter nehmen, den die Polizei für die Abholung des Verstorbenen beauftragt und/oder vorschlägt. Sie dürfen sich an den Bestatter Ihres Vertrauens wenden und ihn mit der Abholung und späteren Bestattung beauftragen.
wir stehen ihnen zur seite
Einzelheiten zur weiteren Abwicklung und zum Ablauf der Beerdigung können wir mit Ihnen aber durchaus bereits während der polizeilichen Ermittlung klären.
wir sind für sie da
Was tun, wenn Sie selbst verhindert sind?
Sie befinden sich im Ausland oder weit außerhalb von uns und können nicht persönlich zu uns kommen? Sie sind selbst erkrankt?
Manchmal erfordern die Lebensumstände, dass Sie nicht persönlich bei uns sein können. Wenn Sie keinen Bevollmächtigten vor Ort haben, der sich um alles kümmert, können Sie uns auch online beauftragen.
Nach der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns alle Unterlagen als PDF zugemailt. Diese schicken Sie uns unterschrieben zurück. Wir werden dann in unserer gewohnt zuverlässigen Art und Weise alles Erforderliche erledigen.
Übersicht
Welche Dokumente werden im Todesfall benötigt?
Neben den Formalitäten stehen wichtige Entscheidungen an. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, können wir alle notwendigen Einzelheiten mit Ihnen besprechen. Dies kann in unseren Räumen geschehen; wir besuchen Sie aber auch gerne bei Ihnen zu Hause in vertrauter Umgebung.
Bringen Sie zum Erstgespräch gerne auch schon Kleidung mit, die der Verstorbene tragen soll, sowie Grabbeigaben wie Ringe, Fotos, liebgewonnene Gegenstände… – wohltuende Symbole und Botschafter gemeinsamer Tage.
In einem Trauerfall benötigen wir folgende Dinge:
- Gültiger Personalausweis des Verstorbenen oder aktuelle Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde/Familienbuch
(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk - Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenbescheid oder Rentennummer
- Krankenversicherungskarte
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- Falls bereits vorhanden: Graburkunde